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Länder, die von südafrikanischen Visa befreit sind BEFREITE PASSINHABER FÜR VISA FÜR SÜDAFRIKA KÖNNEN OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG GEÄNDERT WERDEN. Für Inhaber eines nationalen südafrikanischen Passes, Reisedokuments oder Dokuments für Reisezwecke ist kein Port-of-Entry-Visum für die Einreise erforderlich. Bei legitimen offiziellen Geschäftsbesuchen von bis zu 90 Tagen und während der Durchreise ist ein Mitarbeiter der Southern African Development Community (SADC), der mit einem SADC-Laissez-Passer reist, von der Visumpflicht für den Einreisehafen befreit.
Für die Einreise in die Republik für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen, einschließlich offizieller Besuche, Durchreise oder bei der Beantragung einer Akkreditierung für die Arbeit bei einer UN-Mission, ist kein Visum für den Einreisehafen erforderlich für Inhaber von Laissez-Passes der Vereinten Nationen, Freiwillige, die der UN angehören, Personen, die für eine UN-Organisation arbeiten, und Personen, die Dienstleistungen im Auftrag der UN erbringen, einschließlich ihrer Ehepartner, unterhaltsberechtigten Verwandten und anderer Mitglieder ihres Haushalts.
Unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts sind Angehörige ausländischer Streitkräfte von den Anforderungen für ein Einreise- und Studienvisum befreit, wenn sie an militärbezogenen Veranstaltungen der South African National Defense Force teilnehmen und über gültige Pässe, Einladungsschreiben der SA National Defense Force und Einverständniserklärungen der Streitkräfte, denen sie angehören. Staatsangehörige von Lesotho, Botswana, dem Königreich Eswatini, Namibia, Sambia, Simbabwe und Malawi, die kommerzielle Schwerlastfahrzeuge fahren, benötigen kein Einreisevisum, um in die Republik einzureisen, solange ihr Aufenthalt die Zeiträume nicht überschreitet, in denen sie bleiben Diese Länder sind visumfrei und solange sie Dokumente vorlegen können, die ihre Beschäftigung bei einem Transportunternehmen im Ausland belegen.
Für die Dauer der Visumbefreiung des jeweiligen Landes, die jeweils 90 Tage nicht überschreiten darf, können Besuchervisa gemäß Abschnitt 11(1)(a) des Einwanderungsgesetzes mit der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit gemäß Abschnitt 11(2) des Einwanderungsgesetzes ausgestellt werden das gleiche Gesetz. Typische Arbeitsfahrer von ausländischen kommerziellen Schwerlastfahrzeugen, die von südafrikanischen Unternehmen beschäftigt werden und Bürger von Nationen mit visumfreien Einreiseprivilegien sind, sind von der Visumspflicht befreit, vorausgesetzt, sie können bei der Einreise ein Schreiben vorlegen, das ihren Job bestätigt. Ausländische Fahrer gewerblicher Schwerlastfahrzeuge können Besuchervisa gemäß Abschnitt 11(1)(a) des Einwanderungsgesetzes und eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung gemäß Abschnitt 11(2) desselben Gesetzes für die Dauer der Visumbefreiung ihres Landes erhalten , die jeweils 90 Tage nicht überschreiten darf.
Diese Entscheidung wurde am 31. März 2011 vom North Gauteng High Court getroffen. Gemäß Abschnitt 10B(4)(a) des Einwanderungsgesetzes von 2002 sind Transitvisa für Reisende, die den internationalen Flughafen O R Tambo, den internationalen Flughafen Kapstadt, den internationalen Flughafen King Shaka und den internationalen Flughafen Lanseria passieren, ab dem 18. Dezember nicht mehr erforderlich. 2015, außer für Abgeschobene (Gesetz Nr. 13 von 2002). Von Reisenden auf der Durchreise werden jedoch biometrische Daten erhoben. Von Abgeschobenen, die einen Einreisehafen passieren, wird erwartet, dass sie jederzeit ein Transitvisum bei sich haben, und sie müssen auch eskortiert werden.
Darüber hinaus müssen ab dem 1. August 2022 alle gewöhnlichen Passinhaber aus Pakistan und Bangladesch, die über Südafrika in eine andere Nation reisen möchten, über ein Transitvisum oder einen Einreisehafen verfügen. Der beigefügte Anhang listet Inhaber von nationalen Pässen aus Nationen auf, die von der Visumpflicht für den Einreisehafen befreit sind, zusammen mit der Kategorie der befreiten Passinhaber unddie Dauer der Visumbefreiung. Die Liste gibt auch an, ob eine Verwaltungsgebühr erhoben wird oder nicht, wenn ein Inhaber eines nationalen Passes einer bestimmten Nation ein Visum für den Einreisehafen benötigt, um nach Südafrika zu reisen.
Bitte beachten Sie, dass Visagebühren nur für die mit einem Sternchen gekennzeichneten Nationen anfallen, wenn der geplante Besuch länger als dreißig (30) Tage dauert: Alle Besucher Südafrikas werden darauf hingewiesen, dass ein Visumantrag für den Einreisehafen über die südafrikanische Botschaft/Hochkommission/Generalkonsulat in Ihrem Herkunftsland oder Land Ihres langfristigen Aufenthalts gestellt werden muss, wenn Sie Inhaber eines nationalen Reisepasses aus a Nation, deren Passinhaber von der Visumpflicht befreit sind, aber Ihre persönliche Visumbefreiung formell entzogen wurde.
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Petrus Viviers
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